Gesetzesportal · § 20 Abs. 2 WEG
Was § 20 Abs. 2 WEG für Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften bedeutet: Anspruch auf Gestattung, die Versammlung entscheidet nur noch über das Wie.
Sie haben einen Anspruch auf Gestattung — die Eigentümerversammlung kann das „Ob" nicht mehr verweigern, nur die Ausführung (Optik, Montageart, Leitungsführung) regeln.
Ein sauberer Gestattungsbeschluss mit einheitlichem Standard erspart Einzelfall-Diskussionen. Beschlussfertige Unterlagen liefert SoliPlex im Pilotprogramm mit.
Offizielle Quelle: www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html ↗
Allgemeine Information zur Gesetzeslage · keine Rechtsberatung im Einzelfall · Stand 07.07.2026
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