Gesetzesportal · § 20 Abs. 2 WEG

§ 20 Abs. 2 WEG

Was § 20 Abs. 2 WEG für Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften bedeutet: Anspruch auf Gestattung, die Versammlung entscheidet nur noch über das Wie.

Seit der Novelle 2024 stehen „Steckersolargeräte" ausdrücklich im Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen. Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass ihm die Maßnahme gestattet wird.
Für Eigentümer

Sie haben einen Anspruch auf Gestattung — die Eigentümerversammlung kann das „Ob" nicht mehr verweigern, nur die Ausführung (Optik, Montageart, Leitungsführung) regeln.

Für Verwaltungen

Ein sauberer Gestattungsbeschluss mit einheitlichem Standard erspart Einzelfall-Diskussionen. Beschlussfertige Unterlagen liefert SoliPlex im Pilotprogramm mit.

Offizielle Quelle: www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html ↗

Allgemeine Information zur Gesetzeslage · keine Rechtsberatung im Einzelfall · Stand 07.07.2026

WeiterlesenRatgeber: WEG-BeschlussWiki: WEG-Privilegierung§ 554 BGB (Mieter)
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