Gesetzesportal · § 554 BGB

§ 554 BGB

Was § 554 BGB für Mieter und Vermieter bedeutet: Mieter können die Erlaubnis für ein Steckersolargerät grundsätzlich verlangen — mit Grenzen und Gestaltungsspielraum.

Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Steckersolargeräte dienen — verweigern lässt sich das nur, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann.
Für Mieter

Der Anspruch besteht grundsätzlich — die konkrete Ausführung (Montageart, Optik, fachgerechte Anbringung) darf der Vermieter mitgestalten.

Für Vermieter

Anfragen kommen ohnehin. Wer proaktiv einen einheitlichen Standard fürs Objekt definiert, behält die Kontrolle über das Fassadenbild — und macht aus der Pflicht ein Vermietungsargument.

Offizielle Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html ↗

Allgemeine Information zur Gesetzeslage · keine Rechtsberatung im Einzelfall · Stand 07.07.2026

WeiterlesenRatgeber: MieterVergleich: einzeln vs. Objekt§ 20 WEG (Eigentümer)
Was gilt für Ihr Gebäude?

Die kostenlose KI-Objektanalyse prüft Ihre Adresse mit echten Geodaten — Ergebnis in 60 Sekunden, unverbindlich.

Gebäude kostenlos prüfen