Ratgeber · Stand 2026-07-06

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Ja — und zwar mit Rechtsanspruch. Seit 2024 steht das Balkonkraftwerk ausdrücklich im Gesetz. Was Mieter verlangen können, wo die Grenzen liegen und wie das Gespräch mit dem Vermieter gelingt.

Das Wichtigste in 10 Sekunden

Der Anspruch im Gesetz

§ 554 BGB gibt Mietern das Recht, bauliche Veränderungen zu verlangen, die u. a. „der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zugemutet werden kann — etwa bei denkmalgeschützten Fassaden oder statischen Problemen. Der Normalfall ist die Zustimmung.

So gelingt die Vermieter-Anfrage

Erfolgreiche Anfragen sind konkret: Welches Gerät (steckerfertig, CE-gekennzeichnet), wie befestigt (werkzeuglos am Geländer, rückbaubar), wer haftet (Betreiber ist der Mieter, Haftpflicht deckt üblicherweise ab). Wer dem Vermieter die Rückbaubarkeit zusichert und ein Datenblatt beilegt, bekommt selten ein Nein — und hat mit § 554 BGB das Gesetz im Rücken.

Was es bringt

Ein Set mit zwei Modulen deckt die Grundlast einer Wohnung — Kühlschrank, Router, Standby — über weite Teile des Tages. Je nach Region und Ausrichtung sind rund 250–330 € Stromersparnis pro Jahr realistisch; mit Speicher steigt der Eigenverbrauchsanteil weiter. Anmeldung: nur der Eintrag ins Marktstammdatenregister.

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Quellen · am Original geprüft § 554 BGB (gesetze-im-internet.de) ↗ Geprüft: 2026-07-06 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung
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