Wiki · Begriff erklärt
Das Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums (z. B. Balkon, Terrasse, Gartenanteil) allein zu nutzen. Für Balkonkraftwerke relevant: Auch bei Sondernutzung bleibt das Geländer oft Gemeinschaftseigentum — der Gestattungsbeschluss nach § 20 WEG schafft hier saubere Verhältnisse.
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