Wiki · Begriff erklärt

Sondernutzungsrecht

Das Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums (z. B. Balkon, Terrasse, Gartenanteil) allein zu nutzen. Für Balkonkraftwerke relevant: Auch bei Sondernutzung bleibt das Geländer oft Gemeinschaftseigentum — der Gestattungsbeschluss nach § 20 WEG schafft hier saubere Verhältnisse.

Weiterlesen§ 20 Abs. 2 WEGWEG-Privilegierung
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