Gesetzesportal · § 12 Abs. 3 UStG

§ 12 Abs. 3 UStG

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: Photovoltaik-Module, Wechselrichter und Speicher inkl. Installation sind seit 2023 mehrwertsteuerfrei — was das praktisch bedeutet.

Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Speicher an oder in der Nähe von Wohnungen gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Das umfasst Balkonkraftwerke vollständig.
Für Käufer

Der ausgewiesene Preis ist bereits der Endpreis — es kommen keine 19 % obendrauf. Beim SoliPlex-Set ist der Nullsteuersatz im Festpreis enthalten.

Fürs Objekt

Auch Erweiterungen (z. B. zusätzliche Speichermodule) fallen unter den Nullsteuersatz, solange die Anlagenkriterien erfüllt sind.

Offizielle Quelle: www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html ↗

Allgemeine Information zur Gesetzeslage · keine Rechtsberatung im Einzelfall · Stand 07.07.2026

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