Gesetzesportal · § 3 Nr. 72 EStG

§ 3 Nr. 72 EStG

Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG) — bis 30 kWp je Wohneinheit, max. 100 kWp je Steuerpflichtigem.

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (insgesamt max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem) sind von der Einkommensteuer befreit.
Für Privatpersonen

Balkonkraftwerke liegen mit 1–2 kWp weit unter allen Grenzen: keine Anlage EÜR, keine Gewinnermittlung, kein Steuerformular für die Solarerträge.

Für Vermieter mit mehreren Einheiten

Die 30-kWp-Grenze gilt je Einheit — selbst ein komplett ausgestattetes Mehrfamilienhaus mit Balkon-Sets bleibt typischerweise steuerfrei. Im Einzelfall zählt die Gesamtleistung: Das klärt der Steuerberater, nicht wir (keine Steuerberatung).

Offizielle Quelle: www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html ↗

Allgemeine Information zur Gesetzeslage · keine Rechtsberatung im Einzelfall · Stand 07.07.2026

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