SoliPlex · Förderatlas · Sachsen
Förderatlas · Bundesland
Balkonkraftwerk-Förderung in Sachsen
Das Landesprogramm in Sachsen ist derzeit nicht aktiv — Details unten. Jede Angabe stammt von der offiziellen Quelle und trägt ihr Prüfdatum.
Landesprogramm
● Programm ausgelaufen Freistaat Sachsen
SAB-Zuschuss Balkonkraftwerke (300 €) — Freistaat Sachsen
✓ Privatperson ✓ Mieter
Pauschal 300 € je Anlage für Mieter und Selbstnutzer. Zum 01.07.2026 ausgelaufen — seit August 2023 wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Mio. € gefördert. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Antrag: Keine Antragstellung mehr möglich.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-08 Programm gestartet — 300 € Pauschale für Mieter und Selbstnutzer
Version 2 · 2026-07-01 Förderung ausgelaufen — Rund 16.600 geförderte Anlagen, über 5 Mio. € ausgezahlt
Version 3 · 2026-07-06 Geprüft — Status an offizieller SAB-Quelle bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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Städte in Sachsen im Förderatlas
Bundesweit — gilt auch in Sachsen
● Förderung vorhanden Deutschlandweit
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus ✓ Speicher
Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.
Anlage auf/an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden gilt für Lieferung, Speicher und Installation bis 30 kWp gilt die Voraussetzung vereinfacht als erfüllt
Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-01-01 In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhanden Deutschlandweit
Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Antrag: Kein Antrag nötig.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-01-01 In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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