Förderatlas · Sachsen

Balkonkraftwerk-Förderung
in Dresden

Nach Prüfung der offiziellen Quellen (Stand 2026-07-06) bietet Dresden aktuell kein eigenes städtisches Förderprogramm für Balkonkraftwerke an. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.

Kommunale Förderung · Dresden

● Kein städtisches Programm

Aktuell keine kommunale Förderung in Dresden

Wir haben die offiziellen Quellen geprüft: Dresden bietet derzeit kein eigenes Förderprogramm für Steckersolargeräte an. Sobald sich das ändert, erscheint es hier — nach Prüfung und Freigabe.

Landesförderung · Sachsen

● Programm ausgelaufenFreistaat Sachsen

SAB-Zuschuss Balkonkraftwerke (300 €) — Freistaat Sachsen

✓ Privatperson✓ Mieter

Pauschal 300 € je Anlage für Mieter und Selbstnutzer. Zum 01.07.2026 ausgelaufen — seit August 2023 wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Mio. € gefördert. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Antrag: Keine Antragstellung mehr möglich.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-08Programm gestartet — 300 € Pauschale für Mieter und Selbstnutzer
Version 2 · 2026-07-01Förderung ausgelaufen — Rund 16.600 geförderte Anlagen, über 5 Mio. € ausgezahlt
Version 3 · 2026-07-06Geprüft — Status an offizieller SAB-Quelle bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Dresden

● Förderung vorhandenDeutschlandweit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.

Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-01-01In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenDeutschlandweit

Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus

Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.

Antrag: Kein Antrag nötig.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2022-01-01In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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