SoliPlex · Förderatlas · Mecklenburg-Vorpommern
Förderatlas · Bundesland
Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Balkonkraftwerke aktuell auf Landesebene. Jede Angabe stammt von der offiziellen Quelle und trägt ihr Prüfdatum.
Landesprogramm
● Förderung vorhanden Mecklenburg-Vorpommern
Mini-Solaranlagen-Förderung des Landes MV (500 €)
✓ Privatperson ✓ Mieter
Festbetrag 500 € für Anschaffung und Installation steckerfertiger PV-Anlagen (bis 600 W). Berechtigt: Mieter in Wohngebäuden sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Hauptwohnsitz in MV. Vergabe nach Windhund-Prinzip — Kontingent-Stand tagesaktuell beim LFI prüfen.
Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bis 600 W Anschlussleistung Unternehmen, Kommunen und Vereine ausgeschlossen
Antrag: Landesförderinstitut MV: lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-11-07 Programm gestartet — Windhund-Prinzip, 10-Mio.-Kontingente
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Laut Landesportal weiterhin beantragbar
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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Städte in Mecklenburg-Vorpommern im Förderatlas
Bundesweit — gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern
● Förderung vorhanden Deutschlandweit
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus ✓ Speicher
Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.
Anlage auf/an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden gilt für Lieferung, Speicher und Installation bis 30 kWp gilt die Voraussetzung vereinfacht als erfüllt
Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-01-01 In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhanden Deutschlandweit
Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Antrag: Kein Antrag nötig.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-01-01 In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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