Förderatlas · Mecklenburg-Vorpommern

Balkonkraftwerk-Förderung
in Rostock

In Rostock ist aktuell ein städtisches Förderprogramm für Balkonkraftwerke bzw. Speicher verfügbar. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.

Kommunale Förderung · Rostock

● Förderung vorhandenRostock

Zuschuss für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV)

✓ Privatperson✓ Mieter

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezuschusst Anschaffung und Installation steckerfertiger PV-Anlagen — Anträge sind laut Serviceportal möglich; Beträge und Bedingungen laut Förderrichtlinie der Stadt.

Antrag: Über das Serviceportal rathaus.rostock.de.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2026-07-06Geprüft — Anträge möglich laut Serviceportal
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Landesförderung · Mecklenburg-Vorpommern

● Förderung vorhandenMecklenburg-Vorpommern

Mini-Solaranlagen-Förderung des Landes MV (500 €)

✓ Privatperson✓ Mieter

Festbetrag 500 € für Anschaffung und Installation steckerfertiger PV-Anlagen (bis 600 W). Berechtigt: Mieter in Wohngebäuden sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Hauptwohnsitz in MV. Vergabe nach Windhund-Prinzip — Kontingent-Stand tagesaktuell beim LFI prüfen.

Antrag: Landesförderinstitut MV: lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-11-07Programm gestartet — Windhund-Prinzip, 10-Mio.-Kontingente
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Laut Landesportal weiterhin beantragbar
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Rostock

● Förderung vorhandenDeutschlandweit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.

Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-01-01In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenDeutschlandweit

Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus

Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.

Antrag: Kein Antrag nötig.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2022-01-01In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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