Förderatlas · Berlin

Balkonkraftwerk-Förderung
in Berlin

In Berlin ist aktuell ein städtisches Förderprogramm für Balkonkraftwerke bzw. Speicher verfügbar. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.

Kommunale Förderung · Berlin

● Programm ausgelaufenBerlin

SolarPLUS — Modul Steckersolargeräte

✓ Privatperson✓ Mieter

Der Berliner Zuschuss für Steckersolargeräte ist eingestellt — nur noch Bearbeitung bestehender Anträge, keine Neuanträge.

Antrag: Keine Neuanträge möglich.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2026-01Förderung eingestellt — Modul Steckersolargeräte mit Neustrukturierung von SolarPLUS beendet — nur noch Bestandsbearbeitung
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Status an offizieller IBB-Quelle bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenBerlin

SolarPLUS — Stromspeicher & PV (auch Mehrfamilienhäuser)

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Unternehmen✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Stromspeicher: bis 4.750 € (Privat, „SolarPLUS S") bzw. bis 30.000 € (Gewerbe/Mehrfamilienhäuser, „SolarPLUS L"); zusätzlich Zählerschrank-Pauschale 750 € und Gutachten/Studien bis 15.000 €.

Antrag: Antrag über die IBB (ibb.de), vor Vorhabensbeginn.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2026-01-08Programm gestartet — Neue SolarPLUS-Struktur mit 13 Mio. € Volumen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Status an offizieller IBB-Quelle bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Berlin

● Förderung vorhandenDeutschlandweit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.

Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-01-01In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenDeutschlandweit

Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus

Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.

Antrag: Kein Antrag nötig.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2022-01-01In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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