SoliPlex · Förderatlas · München
Förderatlas · Bayern
Balkonkraftwerk-Förderung in München
In München ist aktuell ein städtisches Förderprogramm für Balkonkraftwerke bzw. Speicher verfügbar. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.
Kommunale Förderung · München
● Förderung vorhanden München
FKG — Förderung von Stecker-Solar-Geräten
✓ Privatperson ✓ Mieter ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mehrfamilienhaus
0,40 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit (max. 320 €), höchstens 50 % der Kosten. München-Pass-Inhaber: 95 % der förderfähigen Kosten.
Antrag ZWINGEND vor Kauf/Bestellung (Rechnung vor Antrag = Ablehnung) Installation innerhalb eines Jahres Mieter: Vermieter-Einwilligung; Eigentumswohnung: WEG-Zustimmung Eigenes Verfahren für Gebäudeeigentümer bei Mehrfamilienhäusern
Antrag: Online über das FKG-Portal der Stadt München (Referat für Klima- und Umweltschutz).
Änderungsverlauf Version 1 · 2025-12-11 Programm aktualisiert — Neues, sozial ausgerichtetes Fördersystem (u. a. 95 % für München-Pass)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Anträge möglich laut stadt.muenchen.de
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in München
● Förderung vorhanden Deutschlandweit
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus ✓ Speicher
Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.
Anlage auf/an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden gilt für Lieferung, Speicher und Installation bis 30 kWp gilt die Voraussetzung vereinfacht als erfüllt
Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-01-01 In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhanden Deutschlandweit
Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Antrag: Kein Antrag nötig.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-01-01 In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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