SoliPlex · Förderatlas · Krefeld
Förderatlas · Nordrhein-Westfalen
Balkonkraftwerk-Förderung in Krefeld
Die städtischen Förderprogramme in Krefeld sind derzeit pausiert oder ausgelaufen — Details und Quellen unten. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.
Kommunale Förderung · Krefeld
● Vorübergehend pausiert Krefeld
Klimafreundliches Wohnen — Balkon-PV (Töpfe ausgeschöpft)
✓ Privatperson ✓ Mieter
Das Krefelder Programm fördert u. a. Balkon-PV; beide Fördertöpfe (allgemein und sozial) sind seit 04.12.2024 ausgeschöpft — keine neuen Online-Anträge möglich.
Derzeit keine Antragstellung möglich Angebot der zu fördernden Anlage ist bei Antrag einzureichen
Antrag: Derzeit nicht möglich (klimafreundlicheswohnen@krefeld.de).
Änderungsverlauf Version 1 · 2024-12-04 Förderung pausiert — Beide Fördertöpfe ausgeschöpft
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Status bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Krefeld
● Förderung vorhanden Deutschlandweit
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus ✓ Speicher
Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.
Anlage auf/an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden gilt für Lieferung, Speicher und Installation bis 30 kWp gilt die Voraussetzung vereinfacht als erfüllt
Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-01-01 In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhanden Deutschlandweit
Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Antrag: Kein Antrag nötig.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-01-01 In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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