SoliPlex · Förderatlas · Erfurt
Förderatlas · Thüringen
Balkonkraftwerk-Förderung in Erfurt
Nach Prüfung der offiziellen Quellen (Stand 2026-07-06) bietet Erfurt aktuell kein eigenes städtisches Förderprogramm für Balkonkraftwerke an. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.
Kommunale Förderung · Erfurt
● Kein städtisches Programm
Aktuell keine kommunale Förderung in Erfurt
Wir haben die offiziellen Quellen geprüft: Erfurt bietet derzeit kein eigenes Förderprogramm für Steckersolargeräte an. Sobald sich das ändert, erscheint es hier — nach Prüfung und Freigabe.
Landesförderung · Thüringen
● Programm ausgelaufen Freistaat Thüringen
SolarInvest — Freistaat Thüringen (ausgeschöpft)
✓ Privatperson ✓ Mieter
Das Landesprogramm SolarInvest (u. a. Zuschüsse für Balkonkraftwerke) ist seit Ende 2022 ausgeschöpft und wurde bisher nicht neu aufgelegt.
Keine Antragstellung möglich
Antrag: Keine Antragstellung möglich.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-12 Förderung ausgelaufen — Mittel ausgeschöpft, keine Neuauflage
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Status laut ThEGA bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Erfurt
● Förderung vorhanden Deutschlandweit
0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus ✓ Speicher
Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.
Anlage auf/an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden gilt für Lieferung, Speicher und Installation bis 30 kWp gilt die Voraussetzung vereinfacht als erfüllt
Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.
Änderungsverlauf Version 1 · 2023-01-01 In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhanden Deutschlandweit
Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
✓ Privatperson ✓ Vermieter ✓ WEG ✓ Mieter ✓ Mehrfamilienhaus
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit max. 100 kWp je Steuerpflichtigem
Antrag: Kein Antrag nötig.
Änderungsverlauf Version 1 · 2022-01-01 In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06 Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität 🟢 Verifiziert 🟢 Offizielle Quelle 🟢 Heute geprüft
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