Förderatlas · Nordrhein-Westfalen

Balkonkraftwerk-Förderung
in Dortmund

Die städtischen Förderprogramme in Dortmund sind derzeit pausiert oder ausgelaufen — Details und Quellen unten. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.

Kommunale Förderung · Dortmund

● Vorübergehend pausiertDortmund

Förderung für Steckersolargeräte (Budget ausgeschöpft)

✓ Privatperson✓ Mieter

Das Programm (zuvor 50 % bis 500 €, mit Sozialbonus bis 95 %/950 €) ist nach über 1.100 Anträgen ausgeschöpft und wird auf der offiziellen Förderseite der Stadt aktuell nicht mehr geführt. Eine Reaktivierung mit einem künftigen Haushalt ist möglich.

Antrag: Derzeit nicht möglich — Stand beim Umweltamt Dortmund (dlze) erfragen.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-11Programm gestartet — 50 % bis 500 €, Sozialbonus bis 95 %
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Pausiert — über 1.100 Anträge, Mittel ausgeschöpft
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Dortmund

● Förderung vorhandenDeutschlandweit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.

Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-01-01In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenDeutschlandweit

Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus

Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.

Antrag: Kein Antrag nötig.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2022-01-01In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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