Förderatlas · Nordrhein-Westfalen

Balkonkraftwerk-Förderung
in Bonn

Die städtischen Förderprogramme in Bonn sind derzeit pausiert oder ausgelaufen — Details und Quellen unten. Jede Angabe stammt von der offiziellen Behördenquelle und trägt ihr Prüfdatum — wir erfinden keine Förderungen.

Kommunale Förderung · Bonn

● Vorübergehend pausiertBonn

Solares Bonn — Steckersolargeräte (Mittel 2026 ausgeschöpft)

✓ Privatperson✓ Mieter✓ Vermieter✓ Mehrfamilienhaus

Sozial gestaffelt: Eigentümer bis 200 € (max. 30 % des Preises), Mieter bis 400 € (max. 60 %), Bonn-Ausweis-Inhaber bis 1.600 € (max. 90 %). Die Mittel für 2026 sind wegen großer Nachfrage ausgeschöpft — die Stadt informiert, sobald Anträge wieder möglich sind.

Antrag: Online-Formular über service.bonn.de — derzeit pausiert.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2021-09Programm gestartet — Solares Bonn
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Mittel für 2026 ausgeschöpft — Stadt kündigt Wiedereröffnung an
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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Bundesweit — gilt auch in Bonn

● Förderung vorhandenDeutschlandweit

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus✓ Speicher

Nullsteuersatz beim Kauf — entspricht rechnerisch 19 % Ersparnis gegenüber dem früheren Bruttopreis. Im SoliPlex-Preis bereits enthalten.

Antrag: Kein Antrag nötig — wird direkt an der Kasse wirksam.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2023-01-01In Kraft getreten — Nullsteuersatz für PV (Jahressteuergesetz 2022)
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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● Förderung vorhandenDeutschlandweit

Einkommensteuerfreiheit für kleine PV-Anlagen

✓ Privatperson✓ Vermieter✓ WEG✓ Mieter✓ Mehrfamilienhaus

Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (max. 100 kWp je Person) sind einkommensteuerfrei — Balkonkraftwerke liegen weit darunter.

Antrag: Kein Antrag nötig.

Änderungsverlauf
Version 1 · 2022-01-01In Kraft getreten — Rückwirkende Steuerfreiheit für kleine PV-Anlagen
Version 2 · 2026-07-06Geprüft — Gesetzestext bestätigt: 30 kWp je Einheit, 100 kWp gesamt
Datenqualität
🟢 Verifiziert🟢 Offizielle Quelle🟢 Heute geprüft
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